GUT WOHNEN IN BINNINGEN

Stimmen Sie am 18. Mai 2025 NEIN zum Birsigpark!
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Birsigpark NEIN
Der Birsigpark – eine finanzielle Belastung für uns alle!
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Birsigpark NEIN
Die geplanten Wohnungen ersetzen bisherigen Wohnraum am gleichen Ort.
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Argumente FÜR DEN
QUARTIERPLAN SPIESSHÖFLI

Deshalb sollten Sie am 18. Mai 2025 NEIN zum Birsigpark sagen:

  • Um im Spiesshöfli-Areal einen Park einzurichten, müsste die Gemeinde die Grundeigentümer enteignen und ihnen das Land abkaufen. Für die Enteignung und das Anlegen des Parks fallen für die Gemeinde Kosten von gut CHF 20 Millionen an. Das würde zu Lasten aller Menschen in Binningen gehen!
  • Mit dem Kauf des Landes wäre es aber noch nicht erledigt. Der Unterhalt des Parks würden weitere Kosten verursachen.
  • Der Höhenunterschied zwischen Strassenniveau und Birsig beträgt 4 bis 5 Meter. Dadurch ist der gesamte Gewässer­raum auf den Parzellen eine Böschung und als Park nicht geeignet.
  • Die nutzbare Fläche reduziert sich somit auf etwa 3’500 Quadratmeter, was noch einem halben Fussballfeld (Standardgrösse 7’140 m²) entspricht.

Für eine kluge Nutzung
des Spiesshöfli-Areal

Binningen nachhaltig weiterentwickeln – jetzt dem Komitee GEGEN den Birsigpark beitreten und aktiv werden!

Jetzt dem Komitee beitreten!

Wie Sie sich für Binningen engagieren können.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Der vorgeschlagene Park wäre eingeklemmt zwischen Kantonsstrasse/Tram und Birsig. Er wäre sehr schmal und würde unter anderem aufgrund einer steilen Böschung zum Birsig eine relativ kleine Fläche aufweisen. Er wäre nicht einmal so gross wie ein Fussballfeld.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb wir gegen den Birsigpark sind. Die drei wichtigsten sind die entstehenden, hohen Kosten für unsere Gemeinde, der sehr knappe Wohnraum in Binningen und das bereits vorhandene Grünangebot in unserer Gemeinde.

Eine Enteignung greift tief in das Eigentumsrecht ein und ist deshalb an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Sie ist nur zulässig, wenn sie eindeutig im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Es ist fraglich, ob die Gemeinde diese Ansprüche geltend machen könnte. Erfahrungsgemäss brauchen Enteignungen zudem viel Zeit, sodass das Areal lange brach liegen würde.

Die Gemeinde müsste zunächst die Grundeigentümer enteignen und ihnen das Land abkaufen. Für die Enteignung und das Anlegen des Parks fallen für die Gemeinde Kosten von gut CHF 20 Millionen an. Dann kämen noch weitere Kosten wie der Unterhalt des Parks hinzu. Das alles würde die Gemeindefinanzen stark belasten.